Benötige ich zum Aufstellen eines Kamins oder Ofens eine Baugenehmigung?

Ob Sie zum Aufstellen eines Kamins oder Ofens eine Baugenehmigung benötigen, ist von den Veränderungen abhängig, die an Ihrer Wohnung vorgenommen werden müssen, sowie von Ihrer Wohnung selber. Generell benötigen Sie keine Baugenehmigung, wenn:

  • Keine (wesentlichen) Änderungen an der Außenansicht des Hauses oder an der Umgebung vorgenommen werden.
  • Sich die Statik der Wohnung nicht ändert.
  • Es sich bei der Wohnung nicht um ein Gebäude unter Denkmalschutz oder um ein gesetzlich geschütztes Dorf- oder Stadtbild handelt.

Außerdem ist dies auch von Ihrer jetzigen Situation abhängig. Wenn Sie bereits einen Kamin oder Ofen haben, besteht die Möglichkeit, dass für die Aufstellung eines neuen Kamins oder Ofens keine wesentlichen  Anpassungen erforderlich sind. Beim Aufstellen eines neuen Kamins oder Ofens in einer Wohnung, in der noch kein Schornstein oder Kaminzug vorhanden ist, kann dies jedoch wieder anders sein. Ein Beratungsgespräch mit einem unserer Händler, oder mit dem Bezirksschornsteinfeger kann klären, ob in Ihrer Wohnung wesentliche  Veränderungen erforderlich sind. Außerdem weiß ein Händler aus Ihrer Region auch mehr über die Vorschriften in den Nachbarstädten und Gemeinden.

Baugenehmigung für Kamin oder Ofen in einem Denkmal

Sollten Sie vorhaben in einem denkmalgeschützen Objekt eine Kaminanlage oder einen Kaminofen einzubauen kontaktieren Sie einen Fachmann, der zusammen mit Ihrem Architekten bei den entsprechenden Denkmalbehörden die geforderten Anträge stellen kann.

Auch wenn Sie sicher wissen, dass für die Aufstellung eines Kamins oder Ofens keine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen Sie sich an die Anforderungen der Landesbauordnung und der Landesfeuerungsverordnung halten. Ihr Architekt, Planungsbüro oder Fachhändler kennt diese Bestimmungen und ist verpflichtet diese bei Beauftragung einzuhalten.

 

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